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Hilfe zur landesweiten Eigentümerrecherche
Die landesweite Eigentümerrecherche liefert die notwendigen Informationen
für eine gezielte Grundbucheinsicht innerhalb aller Gerichte des Bundeslandes.
Wenn Ihnen z.B. nur die Personendaten des Grundstückseigentümers, nicht jedoch die zugehörige
Grundbuchblattstelle(n) und zum Grundeigentum gehörigen Katasterdaten bekannt sind, können Sie diese
zunächst über die landesweite Eigentümerrecherche ermitteln. Anhand des Rechercheergebnisses
können Sie dann unmittelbar das betreffende Grundbuchblatt öffnen.
Wenn in Ihrem Bundesland mehrere Server zur Verwaltung der Daten unterschiedlicher Grundbuchämter verwendet
werden, erfolgt die Darstellung der Blattnummer nicht als Link, wenn Sie anhand Ihrer
Gerichtsauswahl nach der Anmeldung nicht mit dem zugehörigen Server verbunden sind. In diesem Fall müssen
Sie sich zum Blattabruf vorher an dem Server anmelden, der das entsprechende Grundbuch führt. Dieses
können Sie z. B. dadurch erreichen, indem Sie zu dem in der Trefferliste dargestellten Gericht des
entsprechenden Grundbuchblattes wechseln.
Masken der landesweiten Eigentümerrecherche
- Suche
- Trefferverhalten
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