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Hilfe zur landesweiten Eigentümerrecherche

Die landesweite Eigentümerrecherche liefert die notwendigen Informationen für eine gezielte Grundbucheinsicht innerhalb aller Gerichte des Bundeslandes. Wenn Ihnen z.B. nur die Personendaten des Grundstückseigentümers, nicht jedoch die zugehörige Grundbuchblattstelle(n) und zum Grundeigentum gehörigen Katasterdaten bekannt sind, können Sie diese zunächst über die landesweite Eigentümerrecherche ermitteln. Anhand des Rechercheergebnisses können Sie dann unmittelbar das betreffende Grundbuchblatt öffnen.   Wenn in Ihrem Bundesland mehrere Server zur Verwaltung der Daten unterschiedlicher Grundbuchämter verwendet werden, erfolgt die Darstellung der Blattnummer nicht als Link, wenn Sie anhand Ihrer Gerichtsauswahl nach der Anmeldung nicht mit dem zugehörigen Server verbunden sind. In diesem Fall müssen Sie sich zum Blattabruf vorher an dem Server anmelden, der das entsprechende Grundbuch führt. Dieses können Sie z. B. dadurch erreichen, indem Sie zu dem in der Trefferliste dargestellten Gericht des entsprechenden Grundbuchblattes wechseln.


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