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Hilfe zu den Wahlplfichtfeldern

Alle mit doppeltem Stern ( ** ) gekennzeichneten Felder sind sog. Wahlpflichtfelder. Von diesen Feldern muss mindestens eines komplett gefüllt sein und ein weiteres mit mindestens 2 Zeichen zu einer Wildcard ergänzt werden.

Folgende Felder gehören zu den Wahlpflichtfeldern:

- Gemarkung
- Flurstücksnummer
- Lage
- Name

In den Feldern ist die Eingabe eines Wildcards (* als Platzhalter für mehrere Zeichen, ? für ein einzelnes Zeichen) möglich. Zusätzlich zu den Wildcardzeichen müssen 2 Buchstaben oder sonstige erlaubte Zeichen als Suchzeichen eingegeben werden.
An erster Stelle eines Suchfeldes darf kein Wildcardzeichen stehen, sondern es muss sich um einen Buchstaben oder ein sonstiges erlaubtes Zeichen handeln.
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